Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen haben im Land Brandenburg die Möglichkeit eine Gleichstellung im Rahmen der Gleichwertig- und Gleichartigkeit zu stellen. Dies erfolgt in der Regel über ein Beschäftigungsverhältnis bei einem Träger im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe.

Eine Antragstellung kann nur über einen Träger der Kinder- und Jugendhilfe, der im Land Brandenburg tätig ist, gebenüber der obersten Landesjugendbehörde in Potsdam erfolgen.

Für die Antragstellung ist es von Vorteil, wenn ausländische Berufsabschlüsse vorab über das staatliche Schulamt in Cottbus geprüft und ggf. für eine Beschäftigung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe eingeschätzt worden sind.

Personen mit ausländischen Berufsabschlüssen müssen für eine Tätigkeit im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe das deutsche Sprachniveau B2 nachweisen können.

Im Rahmen der Anerkennung als gleichwertige und gleichartige pädagogische Fachkraft gem. § 10 (1) KitaPersV können noch zusätzliche Fortbildungsauflagen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens erforderlich werden.