Für die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen unterscheiden sich die Ansprechpartner*innen im Land Brandenburg.
Personen mit ausländischen pädagogischen Abschlüssen können eine Anerkennung als Erzieher*in, Kindheitspädagog*in oder Sozialpädagog*in auf Fach- oder Hochschulniveau erwerben.
Aber auch schulische Abschlüsse können im Land Brandenburg anerkannt werden.
Beantragen kann die Anerkennung, wer im Land Brandenburg wohnt und/oder die Anerkennung für ein Studium, eine weitere schulische oder berufliche Ausbildung oder eine berufliche Tätigkeit im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe benötigt.