Für die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen unterscheiden sich die Ansprechpartner:innen im Land Brandenburg.

Personen mit ausländischen pädagogischen Abschlüssen können eine Anerkennung als Erzieher:in,  Kindheitspädagog:in oder Sozialpädagog:in auf Fach- oder Hochschulniveau erwerben.

Aber auch schulische Abschlüsse können im Land Brandenburg anerkannt werden.

Beantragen kann die Anerkennung, wer im Land Brandenburg wohnt und/oder die Anerkennung für ein Studium, eine weitere schulische oder berufliche Ausbildung oder eine berufliche Tätigkeit im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe benötigt.