Kita-Leitung

Gemäß § 11 der Kita-Personalverordnung (KitaPersV) gilt eine Kraft für Leitungstätigkeiten als geeignet, wenn sie über das Maß von geeigneten pädagogischen Fachkräften hinaus, die fachliche Anforderungen erfüllt und mit der Leitungsaufgabe vertraut ist. Das erfordert in der Regel eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit in der Altersgruppe, wo man Leitungsaufgaben übernehmen möchte.

Darüber hinaus werden Kenntnisse über die Aufgabenbestimmung der Kindertagesbetreuung im System der Kinder -und Jugendhilfe und der Förderung, Koordination, Anleitung und Führung von Mitarbeiter*innen erforderlich.