tätigkeitsbegleitende Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieher*in

Im Land Brandenburg werden Erzieher*innen an Fachschulen oder anerkannten Ersatzschulen mit dem Fachbereich Sozialwesen ausgebildet. Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung und deren Bildungsgänge schließen an eine berufliche Erstausbildung und berufliche Erfahrungen an.

Die Ausbildung zur Erzieher*in kann auch in Teilzeitform (tätigkeitsbegleitend) aufgenommen werden, d.h. das Sie über die drei Jahre Ausbildung bereits in einem festen Arbeitsverhältnis von mind. 20 Wochenstunden mit einem Träger der Kinder -und Jugendhilfe stehen. Die Ausbildungszeit in der Woche verteilt sich auf zwei vollständige Schultage an einer Fach- oder anerkannten Ersatzschule für Sozialwesen und drei Tagen praktischer Arbeitszeit im Tätigkeitsfeld der Kinder -und Jugendhilfe.

Zugangsvoraussetzungen

1. Fachoberschulreife oder eine gleichwertige Schulbildung in Verbindung mit
a. einer abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung oder
b. einer abgeschlossenen nichteinschlägigen Berufsausbildung und einer für die Fachrichtung förderlichen Tätigkeit
2. F
achhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit

Dauer

3 Jahre

Eine Übersicht über die Fachschulen und anerkannten Ersatzschulen für Sozialwesen in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten im Land Brandenburg finden sie hier.