Individuelle Bildungsplanung gem. § 10 (3) KitaPersV

Außerhalb formaler Bildungsgänge ist der Weg einer individuellen Bildungsplanung für Personen angezeigt, die aus verwandten Berufsgruppen stammen, jedoch keinen neuen selbständigen Berufsabschluss anstreben.

Basierend auf dem jeweiligen Kenntnis- und Erfahrungsstand der einzelnen Person kann sich die individuelle Bildungsplanung aus verschiedenen Qualifizierungsbausteinen zusammensetzen:

  • Fortbildungsveranstaltungen,
  • praktische Anleitung und Supervision,
  • Selbststudium.

Zielstellung ist die Aneignung beruflicher Handlungskompetenz durch den Erwerb praktischer Kompetenzen, deren theoretische und konzeptionelle Fundierung sowie der Reflexion des eigenen und fremden Handelns. Diese tätigkeitsbegleitende Qualifizierung setzt relevante Kenntnisse in nennenswertem Umfang voraus.

Zugangsvoraussetzungen:

  • mindestens ein Mittlerer Schulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder die Fachhochschulreife bzw. die allgemeine Hochschulreife, i.d.R. (Fach)Hochschulabschlüsse in verwandten Studiengängen

Ausbildungsorte:

Praxis, Fortbildungsveranstaltungen, Supervision, Selbststudium

Ausbildungszeit:

max. Zeitrahmen, der unterhalb der regulären Ausbildungsgänge liegt (< 2 bzw. 3 Jahre)

Finanzierung:

Eine Vergütung für die praktische Tätigkeit in der Einrichtung ist über die mögliche Anrechnung von 70% der tatsächlichen Arbeitszeit auf den Personalschlüssel des notwendigen pädagogischen Personals abgesichert. Wird der TVöD Sozial- und Erziehungsdienst zu Grunde gelegt, ist mindestens eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe S 2 möglich. Die tatsächliche Vergütung ist abhängig von den jeweiligen Regelungen der einzelnen Träger.