Anerkannte Abschlüsse & Berufe
Im Land Brandenburg besteht für den Personaleinsatz im Bereich der Kindertagesbetreuung ein Fachkräftegebot.
Für die Arbeit mit Kindern benötigen wir Fachkräfte, die persönlich, gesundheitlich und fachlich geeignet sind. Im Rahmen des Fachkräftegebots im Land Brandenburg wird definiert wer pädagogische Fachkraft im Bereich der Kindertagesbetreuung ist und welche Qualifikationsanforderungen für die Arbeit mit Kindern von Bedeutung sind.
Als gesetzliche Grundlage dient uns hierfür die Kita-Personalverordnung (KitaPersV), die die persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung definiert.
Die Eignung des pädagogischen Personals ist in Bezug auf das Aufgabenprofil der Einrichtung zu bewerten. Die Eignung des einzelnen Mitarbeiters und Mitarbeiterin ist vor dem Hintergrund des Qualifikationsprofils des Gesamtteams und des jeweils vorgesehenen Arbeitsgebietes einzuschätzen. Die Feststellung der Eignung erfolgt über das Landesjugendamt, der obersten Landesjugendbehörde, als Aufsichtsbehörde.
Im Folgenden stellen wir Ihnen die Abschlüsse und Berufsgruppen vor, die ohne Nachfrage als pädagogische Fachkräfte im Bereich der Kindertagesbetreuung eingesetzt werden können.
staatlich anerkannte Erzieher*in
Staatlich anerkannte Erzieher*innen sind pädagogische Fachkräfte, die eine Ausbildung an Fachschulen für Sozialwesen mit dem Bildungsgang Sozialpädagogik erfolgreich absolviert haben.
Erzieher*innen sind beruflich vielfältig einsetzbar. Sie können im Bereich der Kindertagesbetreuung und in den Arbeitsfeldern der Hilfen zur Erziehung sowie der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit tätig sein. Ebenfalls möglich ist ein Einsatz über die Kinder- und Jugendhilfe hinaus – z.B. in der Betreuung von behinderten Menschen. Erzieher*innen nehmen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben in den verschiedenen Arbeitsfeldern wahr. Sie arbeiten familienergänzend, -unterstützend oder -ersetzend.
staatlich anerkannte Kindheitspädagog*in
Kindheitspädagog*innen sind pädagogische Fachkräfte, die ein grundständiges Studium der Kindheitspädagogik, Frühpädagogik, Frühkindlichen Bildung, Pädagogik der Bildung und Elementarbildung, Bildung und Erziehung im Kindesalter oder ähnliches absolviert haben.
In der (Fach)Hochschulausbildung werden insbesondere wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse vermittelt, um professionelle Handlungskompetenzen in den Berufsfeldern der erzieherischen und pädagogischen Arbeit mit Kindern zu entwickeln.
Kindheitspädagog*innen erforschen die Entwicklung, Erziehung und Bildung von Kindern. Ausgehend von den Ergebnissen entwerfen sie Konzepte zur ganzheitlicher Förderung von Kindern. Zudem beraten sie Eltern in Erziehungsfragen und übernehmen Leitungsaufgaben in pädagogischen Einrichtungen.
Kindheitspädagog*innen verfügen über zusätzliche Kompetenzen in den Arbeitsfeldern der Öffentlichkeitsarbeit, der Vernetzung im Gemeinwesen und der Führungs- und Leitungsaufgaben. Ihre organisationsbezogenen Kompetenzen und vertieften Kenntnisse der rechtliche Rahmenbedingungen der frühen Bildung und Erziehung ergänzen die unmittelbare Arbeit mit Kindern.
Kindheitspädagog*innen arbeiten hauptsächlich in pädagogischen Einrichtungen für Kinder, z.B. in Kindergärten, Kindertagesstätten oder Horten. Dort übernehmen sie ggf. auch Leitungsfunktionen. Darüber hinaus können sie in sozialen Beratungsstellen tätig sein.
gleichwertige pädagogische Hoch- und Fachhochschulabschlüsse
Aufgrund der Heterogenität der bundesweiten Studiengänge mit dem Schwerpunkt Bildung und Erziehung in der Kindheit werden ausdrücklich auch Absolvent*innen anderer Hochschulstudiengängen sowie Berufsakademien im Rahmen des Fachkräftegebots im Land Brandenburg anerkannt.
Maßgeblich hierfür ist eine Orientierung der abgeschlossenen Studiengänge an dem „Gemeinsamen Orientierungsrahmen Bildung und Erziehung in der Kindheit“ als Beschluss der Kultusministerkonferenz KMK 2010. D.h. pädagogsich abgeschlossene Studiengänge mit dem Schwerpunkt Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit sind gleichwertige berufliche Abschlüsse für die Tätigkeit im Bereich der Kindertagesbetreuung.
gleichgestellte Personen laut Erzieheranerkennungsverordnung
Hierbei handelt es sich um erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildungen in den Erzieherberufen nach den Rechtsvorschriften der ehemaligen DDR.
Diese Abschlüsse sind für einen Teilbereich gleichgestellt, auf den sich die erworbene Qualifikationen in Bezug auf die jeweilige Altersgruppe bezieht. Darunter zählen z.B. die Krippenerzieher*in, Kindergärtner*in oder Horterzieher*in.
Die abgeschlossene Ausbildungen in diesen Erzieherberufen berechtigen gemäß Erzieheranerkennungsverordnung zur Gleichstellung dieser Kräfte. D.h. im Land Brandenburg tätige Erzieher*innen mit den folgenden Berufsabschlüssen benötigen keine ausdrückliche Bestätigung des für Jugend zuständigen Ministeriums (MBJS) über die Gleichstellung von Ausbildungsabschlüssen für den Teilbereich, auf den sich die erworbene Qualifikation bezieht. Diese Gleichstellung gilt nach Vorlage der entsprechenden Ausbildungsnachweise als bestätigt.
- Kindergärtnerin oder Kindergärtner für den Kindergarten
- Horterzieherin oder Horterzieher für den Hort
- Heimerzieherin oder Heimerzieher für das Heim
- Erzieherin oder Erzieher in Heimen und Horten für das Heim und für den Hort
- Erzieherin oder Erzieher für Jugendheime für das Heim
- Gruppenerzieherin oder Gruppenerzieher für den Kindergarten
- Erzieherin oder Erzieher in Jugendwerkhöfen für das Heim
- Krippenerzieherin oder Krippenerzieher für die Krippe
- Unterstufenlehrerin oder Unterstufenlehrer mit der Befähigung zur Arbeit in Heimen und Horten für das Heim und für den Hort
- Unterstufenlehrerin oder Unterstufenlehrer mit der Befähigung zur Arbeit im Schulhort für den Hort
- Unterstufenlehrerin oder Unterstufenlehrer mit der Befähigung zur Arbeit als Freundschaftspionierleiter für den Hort
- Unterstufenlehrerin oder Unterstufenlehrer für den Hort
- Freundschaftspionierleiterin oder Freundschaftspionierleiter für den Hort.
gleichwertige Personen gemäß Brandenburgischen Sozialberufsgesetz
Hierbei handelt es sich um Absolvent*innen der tätigkeitsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahme „Profis für die Praxis“, gemäß § 7 Brandenburgischen Sozialberufsgesetz, denen auf Antrag gleichwertige Fähigkeiten für den Bereich der Kindertagesbetreuung bescheinigt werden können.
Diese dem Abschluss im Fachschulbildungsgang Sozialpädagogik gleichwertigen Kompetenzen werden durch das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg Sozialpädagogisches Institut Berlin Brandenburg (SFBB) bescheinigt. Erzieher*innen für den Bereich der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg sind somit Personen mit gleichwertigen Fähigkeiten und gemäß § 9 Abs.1 KitaPersV Fachkräfte.
Dabei orientiert sich die zweijährige tätigkeitsbegleitende Qualifizierung an erwachsenenpädagogischen Lernkonzepten und wird von Bildungsträgern angeboten, die eine Genehmigung durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport erhalten haben. Zielgruppe dieser Qualifizierungsmaßnahme sind Personen aus unterschiedlichen Berufsgruppen mit entsprechender Berufs- und Lebenserfahrung.
gleichgestellte Abschlüsse für den Teilbereich Krippe
Für den Teilbereich Krippe (Altersgruppe 0 – 3 Jahre) können auch Säuglings- und Kinderkrankenschwestern und -pfleger*innen als notwendig pädagogisches Personal eingesetzt werden.
gleichgestellte Abschlüsse für den Förderbereich
Für die Arbeit mit Kindern, die einen besonderen Förderbedarf haben, werden im § 9 Abs. 3 KitaPersV folgende Fachkräfte definiert:
- Diplomvorschulerzieher*innen haben ihren akademischen Abschluss in der ehemaligen DDR erworben
- Rehabilitationspädagog*innen befassen sich mit der Erziehung, Bildung, beruflichen und/oder sozialen Rehabilitation und Integration von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung
- Heilerziehungspfleger*innen sind für die pädagogische, lebenspraktische und pflegerische Unterstützung und Betreuung von Menschen mit Behinderung zuständig
- Heilerziehungsdiakon*in
- Heilpädagog*innen erziehen, fördern und unterstützen Menschen jeden Alters, die unter erschwerten Bedingungen und mit Beeinträchtigungen leben, z.B. Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit geistiger Behinderung, Sinnes- und Mehrfachbehinderung oder chronischen Erkrankungen sowie Kinder und Jugendliche mit emotionalen und mit Verhaltensstörungen
- Sonderpädagog*innen arbeiten mit Menschen mit geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung. Neben allgemeinen betreuenden, erzieherischen und pflegerischen Tätigkeiten übernehmen sie Aufgaben, die speziell auf bestimmte Behinderungen zugeschnitten sind, z.B. auf Seh-, Hör- oder Sprachstörungen, Verhaltensstörungen oder Körperbehinderungen, und einer besonderen Förderung dienen.